Erlass für private Osterfeste wird korrigiert

Update 06.04.2020

Nachdem der gestrige Erlass für Verwirrung und Verärgerung gesorgt hat, wird die Regierung am Montag eine Korrektur vornehmen. Wir werden hier kurz darüber berichten.

Beitrag 05.04.2020

Ab sofort dürfen bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen nur noch maximal 5 Personen in einem Raum sein. Davon nicht betroffen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, die sich zusätzlich zu diesen zu fünf Personen im selben Raum aufhalten dürfen. Das regelt ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums für die Osterzeit. Damit sollen „Corona-Partys“ zu Ostern vermieden werden und die rechtliche Handhabe für die Polizei gewährleistet werden. Durch den Verzicht auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen, soll die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstört werden.